Viele Türen bleiben noch verschlossen – Inklusion muss auch mitgedacht werden

Ich stehe schräg vor einer Mauer im Rollstuhl. rechts von mir ist eine offene Tür. Dahinter befindet sich ein kleines Schloss

Manche Türen bleiben verschlossen – Inklusion muss auch mitgedacht werden

Ihr seht doch auch alle die offene Tür, das Tor, welchen zum durchgehen/fahren einlädt oder?

Und doch fahre ich auf die Mauer zu. Denn für Menschen wie mich, Menschen mit Behinderungen ist diese Mauer zu oft da. Kein durchkommen. Weil noch immer zu viele Mauern in unseren Köpfen sind.

Eine Mama spricht mich an. Wo ich denn zur Schule gegangen sei. Ich erzählte ihr davon und sie fragte mich: „Aber warst du denn damals schon behindert?“

Nein, war ich nicht. Ob das etwas an meiner Schullaufbahn geändert hätte, weiß ich gar nicht. Ich spüre aber, dass mehr hinter dieser Frage steckt. Beim Nachhacken meinerseits erfahre ich, dass ihr Kind wohl kongnitiv nicht dem Alter entsprechend entwickelt sei und sich nun die Frage nach der Einschulung im Sommer stellt. Pädagogisches Personal Heilerzieher:in und auch die Lehrkraft sagten wohl, dass man gespannt sei, auf welche Sonderschulform der Weg des Kindes führen wird.

Mir fiel es wie Schuppen von den Augen.

Alleine die Frage, welche Schulform denn die geeignete sei, zeigte mir, dass es gar nicht darum ging zu schauen, wie man inklusiv arbeiten könnten war es sofort klar, dass eine geeignete Sonderform gesucht wird. Dabei kamen wie selbstverständlich die Argumente von Schutzraum, Mobbing und individueller Förderung. Gerade bei uns in Baden – Württemberg sind diese noch immer so stark verbreitet.

In den letzten Wochen habe ich viele Beiträge und Interviews vom Inklusionskongress angehört. Ich möchte nicht in Frage stellen, dass echte Inklusion kein Spaziergang ist. Auf keinen Fall. Es fehlt an Geldern, Räumlichkeiten, Personal und dem Abbau von Bürokratie.

Die Förderschulsysteme sind exklusiv. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht in Baden – Württemberg. Das Schulgesetzt sieht keinen Vorrang der gemeinsamen Beschulung vor. Es gibt nur das sogenannte Eltern – Wahlrecht. Das bedeutet, dass die Eltern in erster Linie entscheiden sollen, ob das Kind in einen Inklusiven Unterricht oder auf die Förderschule geht. Die Krux bei der Sache ist aber, dass der inklusive Unterricht nur unter vielen vorgeschalteten Bedingungen stattfinden kann und deswegen eben meistens gar nicht wirklich zur Wahl steht.

Daran hat auch die UN – BRK Ratifizierung in den Bundesländern Bayer und Baden – Württemberg nichts geändert. Es gibt ein deutliches Nord – Süd Gefälle in diesem Bereich in Deutschland. Wer mehr dazu lesen möchte, dem lege ich Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern. Dies könnt ihr hier kostenlos nachlesen. Nomos eLibrary (nomos-elibrary.de)

Manche Türen bleiben uns verschlossen.

Nicht weil es keinen Rechtsanspruch darauf gäbe.

Sondern weil dieser nicht umgesetzt wird.

Und es immer noch zu viele Mauern in den Köpfen gibt.

Reißen wir die Mauern ein.

Stück für Stück

 

Eure

wheelymum

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