Eltern mit Behinderungen: Begleitende Elternschaft für Eltern mit Lernschwierigkeiten

Eltern mit Behinderungen
Das Leben ist voller Hürden und Hindernisse. Das Leben von Eltern ist voller Hürden und Hindernissen. Das Leben von Eltern mit Behinderungen ist voller Hürden und Be- Hindernissen.
Und doch soll das kein Beitrag werden, der euch Angst macht, sondern ein Gastbeitrag der Vielfalt, Möglichkeiten und Wege aufzeigen will, was und wie Dinge möglich sind.
Über Elternschaft mit Behinderung gibt es hier schon viel zu lesen.
Auch einiges über Elternassistenz. Neben der Elternassistenz für Körper – oder Sinnesbehinderungen bei Eltern gibt es auch eine begleitende Elternschaft für Eltern mit Lernschwierigkeiten. Da ich in diesem Bereich kaum Erfahrungen habe, freue ich mich umso mehr, dass Dr. phil. Marion Michel vom Verein Leben mit Handycaps einen Gastbeitrag dazu geschrieben hat.
Leben mit Handicaps e.V.Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern
Der Verein Leben mit Handicaps e.V. hat seinen Sitz in Leipzig. Seit fast 20 Jahren beraten und unterstützen wir Eltern mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechtsauf selbstbestimmte Elternschaft. In dieser Arbeit erleben wir immer wieder, vor welchen Hürden die Eltern stehen. Wir erleben auch, mit welchen Unsicherheiten und Vorurteilen die Eltern auf Seiten von Ärzt*innen, Jurist*innen, Sachverständigen in Sorgerechtsverfahren und Mitarbeiter*innen der Jugend-und Eingliederungshilfe zu kämpfen haben, wenn sie ihren Kinderwunsch realisieren wollen oder Unterstützungsbedarf anmelden. Dabei gibt es inzwischen eindeutige gesetzliche Bestimmungen, die das Recht auf selbstbestimmte Elternschaft von Menschen mit Behinderungen regeln.
Das beginnt mit der 2006 verabschiedeten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die im Artikel 23 das Recht auf selbstbestimmte Elternschaft unabhängig von Art und Schwere der Behinderung als Menschenrecht festgeschrieben hat. 2009 hat Deutschland diese Konvention unterzeichnet. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden Leistungen zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen im § 78 klar geregelt. Danach umfassen Assistenzleistungen auch Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle in Form von einfacher und qualifizierter Assistenz. Qualifizierte Assistenz erfolgt im Rahmender Begleiteten Elternschaft und ist mehr als Sozialpädagogische Familienhilfe. Auch wenn es bei der Beantragung und Bewilligung von Assistenzleistungen noch immer erhebliche Stolpersteine geben kann, raten wir Eltern, rechtzeitig Unterstützung zu beantragen und anzunehmen. Kinder auf ihrem Weg ins Leben zu begleiten ist zwar ein großes Glück und bereitet viel Freude.
Aber es sind auch schlaflose Nächte, Trotz-oder Krankheitsphasen, tägliche Herausforderungen durch Wäscheberge, Abwasch usw. Das kann schnell zu einer Überforderung führen. Oder bestimmte notwendige Handlungen können auf Grund der Beeinträchtigung gar nicht ausgeführt werden. Unterstützung anzunehmen dient somit einerseits der Sicherung des gesunden Aufwachsens des Kindes aber auch dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Eltern. Natürlich können Eltern auch auf die Unterstützung der Familie oder der Freunde bauen. Übersteigt der Unterstützungsbedarf aber ein bestimmtes Maß, ist zum Beispiel tägliche umfangreiche Unterstützung nötig, ist die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen der bessere Weg, um selbstbestimmte Elternschaft zu leben.
Begleitete Elternschaft und Elternassistenzstellen zwei bedarfsgerechte Angebote für Eltern mit Behinderungen dar, die dem Sinn des Artikels 23 der UN-BRK entsprechen und darauf abzielen,
  • selbstbestimmte Elternschaft zu ermöglichen,
  • behinderungsbedingten Bedarf während der Schwangerschaft, Geburt und Betreuung der Kinder abzudecken,
  • Überforderung der Eltern infolge mangelnder Unterstützungsangebote zu vermeiden,
  • die Betreuung der Kinder durch ihre Eltern selbst zu ermöglichen und einer Fremdbetreuung der Kinder vorzubeugen,
  • Kindern gleichberechtigte Entwicklungsbedingungen zu schaffen,
  • einen Einsatz älterer Kinder als Pflegekraft, Assistenz oder gar als Co-Therapeuten für ihre Eltern zu vermeiden.

Einfache Elternassistenz

Einfache Elternassistenzstellt danach eine Unterstützung von Müttern und Vätern mit körperlichen und Sinnesbehinderungen dar. Die Assistent*innen benötigen keine besondere fachliche Qualifikation, aber sie benötigen natürlich einige sehr wichtige Kompetenzen: Sie benötigen die Fähigkeit zu einem achtungsvollen Umgang mit den Eltern. Sie müssen sich zurücknehmen können, denn die Erziehungsaufgabe liegt aus-schließlich bei den Eltern.Sie benötigen eine gute körperliche Fitness. Elternassistent*innen sollen die Eltern unterstützen, selbstbestimmt ihren Alltag mit Kind zu gestalten und dabei die Aktivitäten übernehmen, die die Eltern auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst ausführen können, zum Beispiel das Kind tragen, auf den Spielplatz begleiten oder auch im Haushalt aktiv werden. Leistungen der einfachen Elternassistenz werden beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beantragt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die im Sinne von §2 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. 

.Die bewilligte Stundenzahl richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf der Eltern und kann bis zu einer 24-Stunden-Assistenz gehen. Die Assistent*innen können selbst ausgewählt werden. Im Rahmen des Persönlichen Budgets können die Eltern selbst zum Arbeitgeber für ihre Assistenzen werden. Es gibt aber auch inzwischen eine Reihe von Anbietern, Assistenzvereinen usw.,die diese Aufgabe übernehmen und Assistent*innen vermitteln.

 

Begleitete Elternschaft 

Begleitete Elternschaft ist eine qualifizierte Assistenzleistung, vorrangig für Eltern mit Lernschwierigkeiten. Sie beinhaltet die pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung der Elternrolle. Ihr Ziel besteht in der Förderung der Eltern in ihren erzieherischen und Alltagskompetenzen, ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie in der Sicherung der altersgerechten Entwicklung der Kinder. Die Begleitete Elternschaft ist eine Komplexleistung aus Jugend-und Eingliederungshilfe. Beide Träger müssen sich zu einem Gesamtplanverfahren zusammenfinden und abstimmen, wer welchen Teil der Leistung finanziert und in welchem Umfang. Es ist keine einfache Leistung der Jugendhilfe sondern eine Teilhabeleistung nach dem SGB IX in Verbindung mit den im SGB VIII verankerten Leistungen der Familienhilfe. Anspruchsberechtigt sind die Mutter oder der Vater mit Behinderung unabhängig davon ob sie das Sorgerecht für ihr Kind haben.
Die Unterstützung kann bei Bedarf bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt werden und mit einer hohen Stundenzahl. Sie soll ohne Zeitdruck erfolgen und die Eltern in ihren Kompetenzen stärken. Begleitete Elternschaft soll vorwiegend ambulant erfolgen, bei hohem Unterstützungsbedarf aber auch in stationären oder teilstationären Angeboten. Anders als in klassischen Mutter oder Vater-Kind-Einrichtungen nach § 19 SGB VIII können Mutter und Vater gemeinsam mit ihren Kindern in der Einrichtung leben. Wir empfehlen ratsuchenden Eltern immer, den Antrag auf qualifizierte Elternassistenz bei dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu stellen. Das kann das Sozialamt der Stadt bzw.des Landkreises sein als örtliche Sozialhilfeträger oder der überörtliche Sozial-hilfeträger. In Sachsen ist das der Kommunale Sozialverband KSV. Der Trägerder Eingliederungshilfe wird dann das Jugendamt mit hinzuziehen. Ein Antrag kann auch sofort beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Aber noch nicht alle Jugendämter verstehen sich als Reha-Träger und bieten den Eltern dann nur eine klassische Leistung der Jugendhilfe an, zeitlich begrenzt und mit der Maßgabe, dass die Eltern danach allein in der Lage sein sollen für ihr Kind zu sorgen.
Das birgt für Eltern mit Lernschwierigkeiten immer die Gefahr, dass die Unterstützung beendet wird und das Kind in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe oder einer Pflegefamilie untergebracht wird, weil dauerhafte Unterstützung erforderlich ist. Die Begleitete Elternschaft erfordert den Einsatz von pädagogischen Fachkräften, kann bei Bedarf auch in Kombination mit einfachen Assistenzleistungen erfolgen. Aber es sollte immer Hilfe aus einer Hand sein, damit das Helfersystem nicht selbst zur Überforderung der Eltern führt. Neben der fachlichen Qualifikation benötigen die Assistent*innen aber auch eine entsprechende Haltung zu den Eltern. Ein achtungsvoller, wertschätzender Umgang mit den Eltern ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Unterstützung.

Für Eltern mit psychischen Erkrankungen gibt es bisher keine speziellen Angebote. Brauchen die Eltern nur in akuten Krankheitsphasen Unterstützung, kann eine Hilfe im Notfall nach §20 SGB VIII gewährt werden. Damit ihre Kinder gesund in der Familie aufwachsen können, kann eine qualifizierte Assistenz langfristig die bedarfsgerechte Unterstützung sein. Denn es ist wichtig für Kinder psychisch kranker Eltern, eine stabile Bezugsperson zu haben, an die sie sich im Bedarfsfall wenden können. Und wichtig ist, dass die zuständigen Ämter flexible Angebote bereitstellen, die sich am Bedarf der Eltern und ihrer Kinder orientieren.
Beim Verein Leben mit Handicaps e.V. findet ihr auch weitere Infos, Beratung und Unterstützung.
Eure
wheelymum

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