Der Strom und die Hilfsmittel – von Erstattung bis zum Notfall

Ich fahre in ein Labyrinth hinein mit der Überschrift Irrgarten

Wusstet ihr dass ihr für Hilfsmittel die Strom benötigen eine Erstattung von der Krankenkasse bekommen könnt? Das geht mit einem Formlosen Antrag auch Rückwirkend für bis zu 4 Jahre. Mit dabei sind alle Hilfsmittel die eine Stromversorgung brauchen:

Vom E – Rollstuhl zum Badewannenlifter oder Bewegungstrainer.

Selbstverständlich sind noch viel mehr dabei.

Viele Krankenkassen versuchen eine Pauschale pro Hilfsmittel zu bezahlen, Das kann sich manchmal schon lohnen. Gerade jetzt bei den steigenden Preisen.

Für manche Menschen lohnt sich aber auch ein mobiler Zähler um den tatsächlichen Stromverbrauch nachzuwiesen. Das handhaben viele Menschen ganz unterschiedlich. Das liegt auch darin begründet, dass die Krankenkassen das sehr unterschiedlich handhaben. Doch der Rechtsanspruch besteht.

Gleichzeitig ist die Frage, was mit elektrischen Hilfsmitteln geschieht, wenn der Strom ausfällt. Ohne einen Badewannenlifter kann man wahrscheinlich eine gewisse Zeit auskommen, aber ohne ein Beatmungsgerät ist es kaum möglich. Es gibt wohl Generatoren, aber das alles ist sehr kostspielig. Ein ganz wichtiger Tipp ist der Termin bei einer Feuerwache. Dort kann im System hinterlegt werden, in welchen Häusern eine Notstromversorgung zum Beispiel wegen einer Beatmung, zuerst stattfinden muss.

Sicherlich geht das nicht immer und überall, aber wahrscheinlich ist es ein Ansatz der zumindest abgeklärt werden könnte.

 

Eure

wheelymum

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