Mich erreichen immer wieder Nachrichten, mit der Nachfrage, wie genau ein Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt werden soll, oder ob sich das denn lohne.
Bei vielen Leistungen der Krankenkasse muss man einen Antrag stellen. Dazu zählen nicht nur Hilfsmittel, wie der Rollstuhl, Rollatoren sondern auch Hörgeräte, Zahnersatz, Rehas, Fahrtkosten, Phsychotherapie und vieles mehr. All diese Dinge müssen beantragt werden und können erst nach Genehmigung der Kasse dann auch umgesetzt werden.
Die Antragsstellung sollte schriftlich erfolgen, auch wenn in manchen Bereichen eine Antragsaufbae z.B. persönlich vor Ort ausreicht.
Sollte der Antrag bewilligt werden, kann es los gehen.
Ist dies nicht der Fall ist es sinnvoll, sich die Ablehnung schriftlich geben zu lassen.
Warum das so ist, habe ich hier schon einmal erklärt.
Für einen Widerspruch habt ihr einen Monat Zeit. Das ist wichtig, denn diese Fristen werden nur in den seltensten Fällen ausgesetzt. Der Widerspruch ist immer schriftlich einzulegen. Der Brief muss innerhalb der Monatsfrist bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Es kann sinnvoll sein, diesen persönlich in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse abzugeben oder ihn als Einschreiben zu versenden.
Was muss in einen Widerspruch?
Es ist sinnvoll die Argumentation der Krankenkasse im Ablehnungsbescheid aufmerksam zu lesen. Deswegen ist die schriftliche Ablehnung so wichtig. In einer Stellungsnahme kann nun ausführlich begründet werden, warum die medizinische Leistung dennoch nötig ist. Manchmal ist es sinnvoll sich auch von einer EUTB beraten zu lassen oder eine ärztliche und therapeutische Stellungnahme hinzuzufügen. Die Stellungsnahmen können nachgereicht werden, wenn diese im Widerspruch angekündigt werden. Dazu genügt ein Schreiben mit dem Widerspruch und der Hinweis auf eine ausführliche Argumentation zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Frist zur Bearbeitung des Widerspruches sind 3 Monate für die Krankenkasse. Sollte in dieser Zeit nichts passieren, haben wir die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Es kann geschehen, dass ihr in dieser Frist von der Krankenkasse angerufen werdet mit der Bitte den Widerspruch zurück zu ziehen. Oft wird hier noch Druck aufgebaut indem man gesagt bekommt, das der Widerspruch eh keine Erfolgsaussicht hat. Das ist bei meiner Oma geschehen, die die Kostenübernahme für einen Hausnotruf beantragt hat. Fast hätte sie sich vom Mitarbeiter dazu überreden lassen. Im letzten Moment hat sie sich dann aber doch anders entscheiden, da sie das ganze erst mit mir besprechen wollte.
Es macht schlichtweg gar keinen Sinn, einen eingereichten Widerspruch zurückzuziehen. Denn euch kann hier nichts geschehen. Es kann sein, dass auch dieser abgelehnt wird. Dann ist das so. Ihr könnte dann im nächsten Schritt noch immer entscheiden, ob ihr klagen möchtet.
Hier gilt wieder eine Frist von 4 Wochen. Ich weiß, dass die Klage nochmal einen weiteren Schritt bedeutet. Einen Schritt den den viele Versichterte scheuen. Manchmal lohnt sich aber auch dieser. Das ist natürlich situationsabhängig.
Der Hausnotruf meiner Oma wurde übrigens im Widerspruchsverfahren bewilligt. Hätte sie am Telefon den Widerspruch zurück gezogen, hätte sie diese Leistung nun nicht erhalten.
Ich weiß, es ist anstrengend und sehr Zeit – und kräfteintensiv. Dennoch lohnt es sich, sich für sich selbst und seine Angehörigen stark zu machen, wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt.
Eure