Änderung des Erstattungsbetrags für Pflegehilfsmittel zum 1. Januar 22

Personen die einen Pflegegrad haben, haben einen Anspruch auf Kostenerstattung der Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat. Wann und wie man einen Pflegegrad beantragt, habe ich hier zusammen geschrieben. 

Aug Grund der Corona – Pandemie hat im März 2021 hat die Bundesregierung den monatlichen maximalen Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung von 40€ auf 60€ angehoben. Auch Mundschutzartikel können darüber bezogen werden.

Die Erhöhung des Betrages läuft zum 31.12.2021 aus und wird nicht verlängert. Der monatliche Erstattungsbetrag wird daher ab dem 01.01.2022 auf den ursprünglichen gesetzlichen Höchstbetrag von 40€ herabgesetzt.

Es kann also sein, dass ihr eure Verbrauchsmaterialien neu zusammenstellen müsst, wenn ihr den Mehrbetrag nicht zahlen wollt oder könnt. Dabei ist es völlig egal, ob ihr eure Produkte über einen Online – Anbieter oder eure Apotheke vor Ort bezieht. 

 

Jahresende bedeutet auch für uns Menschen mit Behinderungen immer wieder eine Vielzahl an Organisation. 

Eure

wheelymum

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