Wann beantrage ich einen Pflegegrad?

Ich weiß wie viel Überwindung es einen Kosten kann einen Pflegegrad zu beantragen. Es kann sich etwas wie aufgeben anfühlen. Doch das ist es bei weitem nicht. Es kann eine große Stärke sein, für sich selbst das einzugestehen und einem dadurch ein einfacheres Leben zu ermöglichen. Der Pflegegrad ist für viele weitere Dinge und Unterstützungen super wichtig und hilfreich.

Seit der Pflegereform 2017 haben bereits Menschen, bei denen die Selbständigkeit nur wenig beeinflusst ist, einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Natürlich ist es nicht sicher ob der Anspruch gewährleistet und anerkannt wird, doch es ist sinnvoll nicht zu lange zu warten.

Gerade bei Pflegegrad 1 geht es um die Selbständigkeit bei körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen. Das kann bereits bei einer beginnenden Altersdemenz oder ähnlichem der Fall sein. Falls ihr, eure Eltern oder Großeltern hier mit rein fallen solltet, beantragt bei eurer Krankenkasse einen Pflegegrad.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes gab es 2019 ca. 208000 Menschen mit Pflegegrad 1. Doch die Zahl der Menschen, die es betrifft, ist weitaus größer. Oft wissen Menschen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Und dieser Anspruch ist Hilfe. Aber eins nach dem anderen. Ganz egal wie groß eure Einschränkungen sind, es kann sich lohnen um selbständig und sicher zu leben, einen Pflegegrad zu beantragen.  Es gibt von Pflegegrad 1 – 5 je nach Schwere der Einschränkung und auch ganz unterschiedlichen Unterstützungsleistungen:

Um eingestuft zu werden, stellt man einen Antrag bei der Krankenkasse. Diese übermittelt diesen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Ein MDK Mitarbeiter:in erstellt ein Gutachten, entweder auf Grundlage eines Hausbesuches und des Gespräches oder aktuell, auf Grund der Coronapandemie telefonisch. Es gibt eine Art Fragenkatalog zu den unterschiedlichen Bereichen. Ein Programm errechnet dann die Punkte und ob und welchen Pflegegrad es gibt.

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Und dennoch ist es sinnvoll sich oder seine Zugehörigen einstufen zu lassen. Denn es gibt Angebote, welche auch bei Grad 1 in Anspruch genommen werden können, diese werden jedoch nur von jedem 12 Pflegebedürftigem mit Pflegegrad 1 genutzt. Aus diesem Grund ist es so wichtig darauf aufmerksam zu machen.

 

Darunter zählen:

Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich (Wichtig ist dass dieser Dienstleister im Landesrecht zugelassen ist.)

  • mit dem man sich eine Unterstützung im Haushalt oder beim Einkauf organisieren kann.
  • Man kann eine Bewegungs – oder Koordinationsgruppe für Demenzkranke besuchen
  • oder sich zur Behörde oder zum Arztbesuch begleiten lassen
  • Unter Umständen kann er für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden
  • oder für eine Nachtpflege

 

Pflegehilfsmittel

  • im Wert von 40 Euro kann man sich Pflegehilfsmittel pro Monat, zum Verbrauch über den Pflegegrad bezahlen lassen

 

Hausnotruf

  • wird mit 23 Euro pro Monat bezuschusst

 

für Angehörige

  • Pflegeberatung
  • – kostenfreie Teilnahme am Pflegekurs

 

Zuschuss zum Wohnungsumbau

  • es können bis 4.000 Euro zum Wohnungsumbau z.B. barrierefreie Dusche beantragt werden

Gleichzeitig kann bei einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes, eine Höherstufung des Pflegegrades leichter fallen.

Ihr braucht keine Angst davor haben. Wichtig ist es nicht zu lange zu warten. Denn viele dieser Dinge können kleine Alltagshelfer oder Erleichterungen sein. Natürlich ist das alles nicht so leicht wie es hier geschrieben ist, aber ich finde es wichtig, dass man zumindest weiß, was theoretisch möglich ist

 

 

Eure

wheelymum

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4 Kommentare

  1. Annina

    Man sollte sich auf keinen Fall schämen einen Pflegegrad zu beantragen.Gerade jüngere Betroffene haben, denke ich da Hemmungen, die man aber nicht haben braucht. Schließlich ist man eingeschränkt und hat sich dieses Schicksal nicht absichtlich ausgesucht. Ich persönlich habe eine Pflegestufe/Pflegegrad seit die Pflegeversicherung 1995 eingeführt wurde…wenn man damit aufwächst ist es natürlich leichter.

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  2. Romina

    Mein Papa hat leider auch einen Pflegegrad. Man sollte sich dafür nicht schämen, das Schicksal sucht man sich leider nicht selbst aus.

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  3. katopua

    Aufgrund von Corona beträgt derzeit der Betrag für die Pflegehilfsmittel 60 EUR

    Der Entlastungsbeitrag kann auch für familienunterstützende Maßnahmen verwendet werden. Man muss nur einen zugelassenen familienunterstützenden Dienst finden.
    Gerade für Eltern mit Behinderung ein wichtiger Gesichtspunkt.

    Man kann auch bis zu 40% der Pflegeleistungen (ab PG 2) zusätzlich in einen Entlastungsbetrag umwandeln.

    Dadurch, dass mir eine Elternassistenz (und persönliche Assistenz) von der hiesigen Eingliederungshilfe verwehrt wird, kann ich nun den Entlastungsbeitrag dazu nutzen, ab und an die Kinderbetreuung z.B. für längere Arztbesuche etc. über einen familienunterstützenden Dienst sicherzustellen.

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    1. wheelymum (Beitrag Autor)

      Vielen lieben Dank für deinen Kommentar. Das mit den 40% der Pflegeleistungen die zum Entlastungsbeitrag umgewandelt werden können, wusste ich gar nicht. Hast du dazu eine Quelle?
      Liebe Grüße

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