Fortbildung für Elternassistenzkräfte – oder solche Menschen die es werden wollen

Vor 4 Jahren lag ich schwanger mit dem zweiten Kind in der Frauenklinik. Schon viele Wochen lag ich da und wusste nicht, wie lange das Baby noch im Bauch bleiben kann. Der errechnete Entbindungstermin war unerreichbar fern, aber jeder Tag im Bauch, war ein guter Tag. In dieser Zeit kam schwangere Frau zu mir aufs Zimmer. Wir hatten viele Gespräche und dabei erzählte sie mir, dass sie die Grunderkrankung MS hat. Diese macht ihr mal mehr und mal weniger Probleme. Sie wird aber Alleinerziehend sein und macht sich große Gedanken darüber, was mit ihrem Kind geschieht, wenn sie einen akuten Schub habe. So kamen wir bereits in diesem Gespräch auf das Thema Elternassistenz. Sie fragte natürlich auch nach, wie das bei mir ist und zum damaligen Zeitpunkt war das rechtlich noch nicht wirklich gut geregelt. Wenn ihr euch das Bild anschaut, wird klar, ich bräuchte hier jemand, der mir den kleinen Menschen wieder abnimmt. 

 

Heute vier Jahre später ist das anders.

Es gibt nun im §78 SGB IX: Assistenzleistungen:

(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

(2) Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die Leistungen umfassen

1.
die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten und
2.
die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.

Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.

(3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Wichtig für Eltern mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ist der fettgedruckte Absatz. Darunter fallen die einfache Elternassistenz und die qualifizierte Assistenz. Was genau der Unterschied ist und was eine Elternassistenz eigentlich macht, habe ich hier schon einmal aufgeschrieben.

 

Die einfache Assistenz braucht keine besondere Ausbildung oder Qualifizierung. Dennoch ist es sinnvoll, wenn diese Kräfte, die so unmittlebar mit der Familie zusammenarbeiten, auch eine Art Fortbildung erhalten. Dazu bietet der Bundesverband für behinderte und chronisch kranke Eltern im Januar eine anbei online-Fortbildung für Elternassistenzkräfte an.

Es sind aktuell Online-Schulungen, die einen bundesweiten Austausch von Erfahrungen ermöglichen und deshalb aktuell gut angenommen werden.

 

Die TN-Gebühr musste leider auf 200 Euro erhöht werden, da die Projektgelder der Corona-Soforthilfe inzwischen aufgebraucht sind. Für 15-20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Video-Material und Videokonferenz ist der Preis aber noch moderat geblieben. Der erste Teil mit dem Videomaterial kann zeitlich selbst organisiert werden, sodass es auch für Elternassistenzkräfte gut möglich sein dürfte, teilzunehmen.

 

Sie ist für Menschen geeignet, die bereits als Elternassistenz arbeiten oder die gerne als Assistenzkräfte arbeiten würden.

Wir möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das keine Fortbildung für Mitarbeitende der Begleiteten Elternschaft ist. Die Fortbildung ist nur für einfache Assistenz (Assistenz bei Betreuung und Versorgung der Kinder behinderter Eltern) ohne pädagogischen Auftrag (keine Übernahme von Hilfen zur Erziehung).

 

Bildrechte BBE

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Anmeldung kann online erfolgen: https://www.behinderte-eltern.de/Papoo_CMS/index.php?menuid=139

 

Eure 

wheelymum

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1 Kommentar

  1. Linda Struck

    Ein super wichtiges Thema! Diese Möglichkeiten sollten viel weiter bekannt gemacht werden.

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