Was ist eine Ausgleichsabgabe?

Eltern mit Behinderungen

Einige von euch kennen den Begriff Ausgleichsabgabe bestimmt. Andere haben ihn vielleicht schon einmal gehört und wieder andere denken sich, was soll das denn sein? 

Unternehmen die mehr als 20 Menschen beschäftigen, müssen mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigten. Dabei gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen vom Staat. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen, da sie sich dieser Verpflichtung entziehen.

Diese Ausgleichsabgabe ist unterschiedlich gestaffelt:

  • sind nur 3 – weniger als 5 % der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung muss das Unternehmen eine Abgabe von 140 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz bezahlen,
  • sind nur zwischen 2 – 3 % der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung werden 245 Euro pro Platz als Ausgleichsabgabe fällig.
  • 360 Euro sind es bei einer noch geringeren Quote

Hier soll nun eine weitere Staffelung hinzukommen. Unternehmen die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, sollen bis zu 720 Euro (je nach Größe) als Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Das sieht das Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes vor. Damit steigt die Abgabe von 330 Euro auf 720€. Das ist bitter nötig, denn mehr als 45000 Betriebe weigern sich seit Jahren Schwerbehinderte einzustellen.

Schwierig und für mich völlig unverständlich ist es, dass Unternehmen die Ausgleichszahlungen zahlen müssen, aber Auftrage an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben, hier dir Rechnungskosten bis zu 50% auf die Ausgleichszahlungen anrechnen lassen können. Wie kann das sein, wenn die Ausgleichszahlungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt stehen sollen?

Die Erlöse dieser Zahlungen bekommt nicht der Staat, sondern damit werden die Arbeitgeber unterstützt, die die Beschäftigungsquoten erfüllen. Zum Beispiel dadurch, dass ein Arbeitsplatz barrierefrei umgestaltet wird oder der gesetzliche Zustatzurlaub bezahlt wird. Die Ausgleichszahlungen soll die finanziellen Belastungen der Betriebe ausgleichen. Auch die Kosten einer Qualifizierung oder einer Arbeitsassistenz sollen dadurch bezuschusst werden.

Ganz wichtig: Die Ausgleichsabgabe entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. In der Praxis sieht dies leider noch immer anders aus. Es gibt Gesetzte und Möglichkeiten, die Menschen helfen können auf einem inklusiven Arbeitsmarkt ihren Platz zu finden. Leider sind diese noch immer nicht flächendeckend bekannt und werden so umgesetzt, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Das Ziel soll der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen sein. Um dies umzusetzten müssen auch die Integrationsfachdienste viel stärker miteinbezogen werden.

 

Das Ausgleichsabgaben bezahlt werden ist übrigens keine Seltenheit. Selbst im Landtag in Baden – Württemberg ist die Quote nicht erfüllt und der Landtag zahlt eine Abgabe. In anderen Bundesländern ist das auch der Fall. 

Es muss sich also endlich etwas verändern.

 

Eure

wheelymum

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