Protesttag der Menschen mit Behinderungen

Kinder von Eltern mit Behinderungen

In der UN – Behindertenrechtskonvention steht unter anderem in Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“. Folgerichtig enthält der Artikel die Aufforderung an die Staaten, den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich der persönlichen Assistenz, zu gewährleisten.

Doch was genau sind solche Dienstleistungen und wo liegen eigentlich die Probleme?

Die Palette ist breit gefeiert, von der niederschwelligen Unterstützung im Alltag für Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen über die klassische Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX bis hin zu pflegerischen Dienstleistungen. So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig müssen auch die Dienstleistungen sein, die als notwendige Voraussetzung für eine ansonsten selbstständige und selbstbestimmte Bewältigung des Alltags benötigt werden.

Doch auch genau hier sehe ich immer noch viele Probleme und zu wenig individuelle Lösungen. Denn im Vordergrund sollte nicht die Frage stehen, wer aufgrund welcher Behinderung einen Anspruch auf welche Leistungen hat, sondern vielmehr, wer braucht was um ein Teil der Gesellschaft sein zu können. Um sichtbar zu werden. So stellt sich vielmehr die Frage: Was muss denn angeboten werden, wie sind die Angebote zugeschnitten, wie sind sie miteinander vernetzt, damit Menschen ungeachtet eines Unterstützungsbedarfs tatsächlich unabhängig und selbstbestimmt leben können?

Ich weiß, dass dieses Bild vom Menschen immer noch nicht in allen Köpfen angekommen ist. Viele denken noch immer, man muss froh sein, wenn man eine Unterstützung erhält, soll still sein, darf keine Ansprüche stellen und so weiter. Doch genau dieser Gedanke ist falsch. Auch Menschen mit Behinderungen haben Rechte – sie sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Doch damit das endlich überall ankommt, muss immer und immer wieder der Mensch in den Mittelpunkt gerückt werden.

 

Nicht die Behinderung, nicht die Einschränkung – der Mensch mit alle seinen Fähigkeiten, seinen Potenzialen. Diese nutzt jeder für sich, um seinen eigenen Lebensentwurf oder seine Vorstellung von einem guten und erfüllten Leben zu verwirklichen. Dieser individuelle Lebensentwurf mag traditionell oder auch quer zum Mainstream sein.

Dieser Lebensentwurf muss die Grundlage der Unterstützungsleistungen sein. Man muss wählen können, ob man zu Hause leben möchte oder in einem Heim. Es geht um den Maßstab für Selbstbestimmung und dazu brauchen manchen Menschen ein Hilfe in Form von Unterstützungs-, Assistenz- und Pflegedienstleistungen. Diese müssen nicht nur zur Verfügung stehen sondern auch individuell abrufbar sein, damit sich alle Menschen mit ihren Fähigkeiten entfalten können.

Leben können sich ändern – auch bei Menschen mit Behinderungen, auch hier muss darauf geachtet werden. Das berufliche Leben kann sich genauso ändern wie die sozialen Beziehungen. Dadurch verändern sich oft auch die Rahmenbedingungen und vieles muss neu organisiert, neu gedacht und auch neu ausbalanciert werden.

Wer aufgrund einer Einschränkung auf Unterstützung angewiesen ist, muss auch die Möglichkeit besitzen, selbst zu bestimmen, wie, wann, wo und durch wen er diese Unterstützung in Anspruch nimmt.

Davon sind wir gefühlt immer noch Lichtjahre entfernt. Aus diesem Grund ist auch der Europäsche Protesttatg der Menschen mit Behinderungen immer noch so unendlich wichtig.,

wheelymum

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