Gestern hat der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes beraten.
Der inklusive Arbeitsmarkt beschäftigt mich sehr. In der Nähe von uns zu Hause baut eine Familie ein Cafe um ihrer Tochter später einmal einen inklusiven Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dazu gibt es bald einen Gastbeitrag. Sie möchten auf keinen Fall, dass ihr Kind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten „muss“.
Schon alleine aus dem Grund, da die Werkstätten ihren eigentlichen Auftrag verfehlen. Das Ziel soll die Vermittlung der Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt sein. Die Vermittlungsquote liegt bei 1%.
Dennoch steigen die Zahlen und auch die Gelder für die Werkstätten.
Die Gesamtausgaben der Eingliederungshilfe für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen betrugen 2021 insgesamt 5,05 Milliarden Euro. Das ist ein Zuwachs um 123,9 Millionen Euro oder 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Quelle: Kennzahlenvergleichs zu den Ausgaben zur Eingliederungshilfe 2021, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS)
In dem Vergleich findet man noch weitere Zahlen:
– Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2021 insgesamt 276.204 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.
– Die bundesweite Zahl der Werkstattbeschäftigten ist zum zweiten Mal in Folge gesunken. Sie ging in 2021 um 916 leistungsberechtigte Personen oder 0,3 Prozent zurück.
– Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten hat in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 17,2 Prozent zugenommen.
– Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2021 insgesamt 5,05 Milliarden Euro (ein Zuwachs um 123,9 Millionen Euro oder 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 18.287 Euro (ein Anstieg um 512 Euro bzw. 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
– Zum Stichtag 31.12.2021 erhielten 2.472 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraph 61 SGB IX).
- Für die Angebotsform der ‚Anderen Anbieter‘ wurden Ende 2021 59 Anbieter und 576 Leistungsbeziehende gezählt.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen bereits 2015 Stellung zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genommen hat:
Unter anderem empfiehlt der Ausschuss „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Link zum gesamten Dokument der Abschließenden Bemerkungen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands mit einzelnen Punkten, wie das ungesetzt werden könnte.
Zum Abschluss noch einmal kurz zurück zu den Werkstätten. In dieser Woche ging das folgende Video online. Es ist etwas reißerisch aber auch sehr erklärend:
Das System muss verändert werden. Das dies ein komplexes Thema ist, ist mir durchaus bewusst,. Es muss hier endlich etwas geschehen. Dabei geht es nicht um die sofortige Abschaffung aller Werkstätten, sondern um echte und gelebte Inklusion und Teilhabe, die ein Menschenrecht ist.