Was #NichtMeinGesetz bedeutet, Frau Nahles

Erstellt am 19. Mai 2016

Sehr geehrte Frau Nahles,

sie haben am im Bundestag das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Die Regierungsparteien finden Sie haben hier einen Meilenstein geschafft. Aus ihren Aussagen ging auch hervor, dass man sich immer mehr wünschen dürfe, das aber leider nicht immer machbar sei. Desweiteren haben Sie angeführt, dass auch Sie sich eine Barrierefreiheit der Privatwirtschaft gewünscht hatten, es aber aktuell nicht möglich ist.

So weit  – so ihre Meinung. Was dieses  – Ihr Gesetz – das definitiv #NichtmeinGesetz ist – bedeutet möchte ich Ihnen an einem ganz konkreten Beispiel zeigen.

Ich bin Mama eines 2 Jährigen Kindes. Ich sitze im Rollstuhl. Ich selbst habe kein Auto, da ein Autoumbau nur bei Berufstätigen unterstützt wird, und für einen selbst finanzierten Autoumbau fehlt mir das Geld, da ich keine Möglichkeit habe zu sparen. So bin ich zusätzlich auf einen Fahrer angewiesen der mich und den Rollstuhl transportiert. Bei mir macht das mein Mann.

 

Nun hatte ich seit Wochen Zahnschmerzen. Nicht besonders angenehm, ja. Dann geh doch zum Zahnarzt.

Sehr einfach gesagt.

Ich hatte schon mehr Zahnärzte als Partner. Einer ist samt Praxis umgezogen, zu einem hatte ich ein tolles Verhältnis, doch dann wurde ich krank und kam mit dem Rollstuhl nicht mehr in seine Praxis. Der Zahnarzt danach brach mir, im übertragenen Sinne,  das Genick. Er ging weder auf meine Zahnarztangst ein, noch auf meine großen und tief verwurzelten Zähne. Geschweige denn auf meine körperlichen Probleme. Dies hatte eine schmerzhafte Trennung zur Folge und eine massive Zahnarztphobie. Und aus Angst habe ich mich nicht nach weiteren Möglichkeiten umgeschaut. Ein sehr großer Fehler.

 

Irgenwann 2016 hatte ich Zahnschmerzen. Und ich habe mich dazu durchgerungen zum Zahnarzt zu gehen. Hilft ja alles nichts.

Nun, die erste Frage, die ich auf der Suche beantworten musste, ist der Zahnarzt auch mit dem Rollstuhl zu erreichen. In meinem direkten Umfeld gibt es 6 Zahnarztpraxen. Keine einzige davon ist mit dem Rollstuhl zu erreichen.

Ein Zahnarzt in einem Nachbarort wirbt damit, dass er eine Rampe hat. Ich habe dort angerufen und auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es zwar eine Rampe gäbe, im Inneren der Umbau aber noch nicht soweit sei, dass man mit dem Rollstuhl durch alle Türen käme.

Nach mehreren Tagen Googlezeit, 34 Telefonaten!!! bei gefühlt allen Zahnärzten in der Umgebung, die zusätzlich auf Angstpatienten spezialisiert sind, hatte ich immer noch keinen Zahnarzttermin. Dafür weiterhin Zahnschmerzen.

Ich war verzweifelt und habe mich an meine Krankenkasse gewandt. Die Antwort war freundlich aber ernüchternd: „Als Patientin unserer Krankenkasse, genießen sie freie Arztwahl. Wir wünschen Ihnen gute Besserung und viel Erfolg.“

Als ich nochmals nachfragte, wie ich denn nun an einen barrierefreien Zahnarzt komme, bekam ich lediglich die Rückmeldung, dass diese Informationen leider nicht vorliegen.

So habe ich mich an die Zahnärztliche Vereinigung gewandt. Doch auch von hier habe ich keine klare Aussage erhalten.

Das Ganze zog sich über Monate. Die Zahnschmerzen waren mal mehr und mal weniger stark. Am vergangenen Wochenende war Pfingsten. Ich habe zu Abend gegessen und ein Stück Zahn ist abgebrochen. Am Pfingstmontag hatte ich eine dicke Backe, erhöhte Temperatur und pochende, kaum auszuhaltende Schmerzen.

 

Zahnarzt früher
In der Kopfklinik war dieser Behandluungsraum von 1920 aufgebaut. Wie früher – so sieht das auch die Bundesregierung in Sachen Barrierfreiheit

Ich musste zu einem Zahnarzt. Und zwar dringend. So blieb und nichts anderes übrig, als unseren Sohn zu seinen Großeltern zu bringen und mein Mann fuhr mit mir in die Kopfklinik. Nach 3 Stunden Wartezeit, machte mich der diensthabende Arzt sehr unfreundlich darauf aufmerksam, dass ich viel zu spät kommen würde und selbst schuld an dem Zustand sei. Beim Seminar“ Umgang mit Angstpatienten“, hat war diese Arzt wohl nicht anwesend. Helfen konnte er mir kaum, ich benötige zunächst eine Antibiose. Nun soll ich in dieser Woche noch einmal kommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Und wenn mir jetzt einer mit „freier Arztwahl“ oder auch „Angstpatienten kann man helfen kommt, dann schreie ich.

 

Denn, mit der Verabschiedung des aktuellen Bundesgleichstellungsgesetz, hat die Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende getan, dass sich auch in naher Zukunft nichts an diesen Zuständen ändern wird. Aber wie haben Sie so schön gesagt: „Wünschen kann man sich immer mehr“

wheelymum

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