Bestimmt habt ihr in den Medien von dem Gesetztesentwurf von Jens Spahn gelesen. Das RISG – Gesetz soll Menschen eigentlich unterstützen. Doch viele Betroffene lehnen es massiv ab und das aus guten Gründen. Denn dieser Gesetzentwurf bedroht unsere Selbstbestimmung: Zukünftig sollen alle Menschen mit Intensivpflegebedarf (z. B. Beatmung) ab dem 18. Lebensjahr in Heime eingewiesen werden. Ambulante Pflege soll nur noch nach einer Zumutbarkeitsprüfung genehmigt werden, die dann regelmäßig wieder überprüft werden muss.
Hier möchte ich mit euch einen Beitrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG) teilen:
Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar!
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG -Gesetzes empört ab.
Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt
Düsseldorf, 11.09.2019. In der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG) wird Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE sich vehement gegen die Pläne der Bunderegierung aussprechen, die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festzuschreiben. Im Entwurf heißt es: „Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (…) oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht.“ Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig und weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren.
„Es ist nachvollziehbar und durchaus zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollen. Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichte gemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden“, kritisiert Dr. Marin Danner. „Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben!“
Die BAG SELBSTHILFE sieht adäquate Lösungen viel eher darin, die Qualitätstransparenz für die Versicherten zu verbessern sowie intensive Qualitätskontrollen einzuführen.
„Warum hier zu Lasten von Beatmungspatienten finanzielle Gewinne gemacht werden und die Versicherten abgestraft werden sollen, ist für uns unverständlich“, so Dr. Danner
Begrüßt werden von der BAG SELBSTHILFE der im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Zugang zur medizinischen Rehabilitation, gerade auch für ältere Menschen sowie die geplante Reduktion von Zuzahlungen.
„Insgesamt enthält der vorliegende Gesetzesentwurf aber an vielen Stellen schwammige Begriffsbildungen, sodass weder die jeweils betroffene Personengruppe klar erkennbar ist noch der Umfang des jeweiligen Leistungsanspruches. Insofern bedarf es hier dingend einer generellen Nachbesserung“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE fest.
Die umfassende Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum RISG können ihr hier einsehen.
Es ist wichtig, dass wir uns diesem Gesetz entgegensetzten. Vielleicht verändert die ein oder andere persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema den Blickwinkel nochmal und zeigt wie notwendig es ist, dass wir zusammenstehen.
- Hier eine ausführliche Stellungnahme von Abilitywatch
- Anne Gerdsorf schreibt bei Raul Krauthausen über ihr Leben
Das halten wir für unzumutbar – für unsere Kinder, für unsere Partner_innen und natürlich für uns selbst.
https://www.instagram.com/p/B1MKDdwlegX/
Jetzt brauchen wir eure/Ihre Unterstützung: Schreibt selbst eine Stellungnahme, die kann ganz persönlich sein oder unterstützt die Petition mit Unterschrift, Weiterleitung oder finanziell: Hier kommt ihr zur Petition
Jede Stimme hat Gewicht!
Eure
