Was ist eine Staatenprüfung? – Warum schauen Behinderte nach Genf

Bansky Bilnd mit einem Kind auf dem Boden und der Roten Schrift NO Future

Die Bundesrepublik Deutschland wird am 29. und 30. August in Genf vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) geprüft.

Was genau bedeutet eine Staatenprüfung?

Deutschland hat die UN – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2008 ratifiziert. Darin geht es um gleichberechtigte Teilhabe und so viel mehr. Im Rahmen der Staatenprüfung wird erneut kontrolliert, ob und wie die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt wird.

Die erste Staatenprüfung Deutschlands fand 2015 statt. Bereits hier wurde Deutschland vom UN-Fachausschuss scharf kritisiert. Vor allen Dingen in den Bereichen: Aussonderung in Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten in Deutschland. Klare Übergangskonzepte und -strategien wurden gefordert.

Deutschland reichte, die vom Ausschuss vorgelegten Fragelisten 2019 beim Ausschuss ein. Thema: Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Thema ist komplex und viele Ministerien sind darin einbezogen. Der UN – Fachausschuss hat diese nun überprüft,   unter der Berücksichtigung der abschließenden Bemerkungen. Nun gibt es in den nächsten Tagen einen konstruktiven Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss. In dem Bericht, finden sich allgemeine Bemerkungen und Individualbeschwerden. Die Monitorring Stelle der UN – BRK ist im Institut für Menschenrechte niedergelassen. Vor einigen Wochen hat diese einen Parallelbericht veröffentlicht.

Der Blick aus der tatsächlichen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ist für die Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss an Deutschland abgibt, mit ausschlaggebend.
Aus diesem Grund wird auch die Selbstvertretung zu Wort kommen. Sigrid Anarde ist die Sprecherin des deutschen Behindertenrates und schildert hier aus Betroffenensicht – für uns alle – was noch getan werden muss. Das ist so furchtbar wichtig, denn seit der Ratifizierung hat sich ein bisschen etwas getan. Doch “ein bisschen” ist zu wenig. Viel zu wenig. Unter dem Titel: Menschenrechte jetzt – haben auch das Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen  einen Parallelbericht erstellt.

Denn wie schon geschrieben, geht es nicht um Almosen. In Gesprächen zum Intensivpflegegesetz oder zur Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit sagten mir einige Bundestagsabgeordnete: „ Das dauert leider alles, denn es muss zuerst ein umdenken in den Köpfen der Menschen stattfinden.“ oder „Woher sollen wir das Geld nehmen, das muss zuerst gut finanziert werden.“

Bullshit. Sorry. Ja, es kostet Geld. Die Begründung jedoch, es muss zuerst geschaut werden, wie das finanziert werden kann oder das man nur investiert wo es sich auch „lohnt“ hat nichts mit der UN – Behindertenrechtskonvention zu tun und widerspricht dieser.

Das Umdenken der Menschen wird nicht stattfinden, wenn wir darauf warten. Es wird dann stattfinden, wenn gemeinsames Leben möglich ist und es selbstverständliche Berührungspunkte gibt.

Wozu es führt, wenn wir alles weiter so schleifen lassen und immer nur das Allernötigste tun, zeigt der Wortbeitrag von Hoeke, der ein inklusives Schulsystem als Ideologie bezeichnet und es gänzlich abschaffen möchte. (Quelle: Sommerinterview)

Nein!

Menschenrechte sind nicht relativierbar. Arnade sagt: “”Insgesamt fehlt es der deutschen Behindertenpolitik an einer durchgängigen Menschenrechtsperspektive”

Jetzt warten wir auf Genf.

 

Eure 

wheelymum

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