Umfrage für Trauernde

Heute ist Totensonntag (Nein, heute ist Volkstrauertag. Totensonntag ist erst am kommenden Sonntag. 

„Ich bin nicht tot, ich tausche nur die Räume, ich leb‘ in euch und geh‘ durch eure Träume.“ (Michelangelo)

 

Diesem Tag habe ich vor 2 Jahren noch gar keine Bedeutung bei gemessen. Wie so vielen in meinem Leben nicht. Doch manches verändert sich, die Themen Tod und Trauer sind mir nicht mehr fremd. Ich habe viel dazu gelesen, hatte eine Trauerbegleitung und viele intensive Erfahrungen gemacht. Auch beim Thema Bestattungsrecht und wie wichtig es für mich und uns war, dass ich vorher schon über das Internet von alternativen Bestattern erfahren habe, was alles möglich sein kann. Mit Hilfe kompetenter und liebvoller Unterstützung haben wir eine Bestatterin gefunden, die uns wundervoll begleitet hat. Jedoch sind die Gesetze im Bestattungswesen Ländersache und manchmal auch von Ort zu Ort unterschiedlich. Genau dazu habe ich eine Anfrage bekommen, um diese mit euch zu teilen. DAs mache ich sehr gerne: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin P. Klaus Schäfer SAC (Pallottiner = Ordensmann). Ich war von 1999-2014 Klinikseelsorger in Karlsruhe und bin seit 2017 Klinikseelsorger an der Uni-Klinik in Regensburg.

 Befragung von Trauernden für Änderungen im Bestattungsgesetz

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Länderrecht. Daher gibt es 16 verschiedene Bestattungsgesetze (BestG). Ich recherchiere momentan zu einem Buch das die 16 BestG unter verschiedenen Gesichtspunkten miteinander vergleicht. Dabei weise auf die Gemeinsamkeiten Unterschiede und zuweilen auch Widersprüche im Umgang mit den Toten hin.

Bei meinen Recherchen stellte ich 2 Themenfelder mit dringendem Handlungsbedarf fest:
1. die Rechte der Hinterbliebenen (sie fehlen!)
2. der Umgang mit den tot geborenen Kindern ist sehr unterschiedlich z.T. mangelhaft

Da ich der Meinung bin dass die BestG die Hinterbliebenen auch in ihrer Trauer unterstützen und Trost spenden sollen erstellte ich hierzu 7 Fragebögen von denen 2 alternativ auszufüllen sind.

Diese Fragebögen sind zu erreichen über die Internetseite www.1trost.de
1. Wie erleben Kinder den Tod von geliebten Menschen?
   (Fassung A: für Kinder und Jugendliche; Fassung B: für Erwachsene)
2. Welche seelischen Verletzungen wurden im Rahmen eines Trauerfalls erlebt?
3. Umfrage zu Hinterbliebenen (Rechte und Abgrenzung:
    sind z.B. Kinder (bis 18 Jahre) auch Hinterbliebene mit Rechten?)
4. Bezeichnung von tot geborenen Kindern
   (hierzu gibt es einen ausführlichen und einen kurzen Fragebogen;
    einige BestG verwenden hierfür unpassende Begriffe)
5. Wünsche an den Gesetzgeber zu tot geborenen Kindern

Mit den Antworten aus dieser Online-Befragung möchte ich die Gesetzesänderung voranbringen. Aus diesem Grund ist eine große Beteiligung sehr wünschenswert.

 

 

Eure

wheelymum

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